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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Auftragserteilung Mit der Auftragserteilung wird die RET International Handlungsbevollmächtigte für den Kunden bis zur Auftragserfüllung, oder dessen Widerruf. Ein Anspruch auf eine Auftragsausführung besteht, wenn durch den Kunden oder Auftraggeber der RET International eine schriftliche Auftragserteilung vorliegt. Telefonisch erteilte Aufträge gelten als unverbindlich. Mit Auftragserteilung müssen alle Daten bzw. Unterlagen, welche zur Auftragsdurchführung benötigt werden, der RET International vorliegen.
§ 2 Transportabwicklung Der Kunde bzw. Auftraggeber hat am Transporttag für eine reibungslose Verladung zu sorgen. Bei Güterverladung sind 15 Minuten, bei Fahrzeug oder Maschinenverladung wenn nicht anders Vereinbart 30 Minuten im Transportpreis enthalten! Bei Überschreitung berechnen wir pro angefangenen 15 Minuten (siehe dazu Fahrzeug Kategorie in der aktuellen Preisliste oder im Angebot). Es ist bei Kraftfahrzeug Transporten unbedingt darauf zu achten das keine Betriebsflüssigkeiten aus dem Fahrzeug austreten und das Kfz mindestens Rollbereit ist. Bei Anhängerüberführungen auf eigener Achse mit rotem oder Zoll Kennzeichen muss das Fahrzeug fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der StVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigt. Ist das Zugfahrzeug vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübergabe um mehr als 30 Minuten, so wird für jede angefangene ¼ Stunde siehe Preisliste berechnet. Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort, sowie wegen eines Defekts oder erheblicher Mängel nicht zu überführen, werden 75 % des Transportpreises berechnet.
§ 3 Zahlung Für die Berechnung gelten die angebotenen Preise zuzüglich der z. Zt. gültigen Mehrwertsteuer, derzeit 19%. Sonderleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu begleichen. Zahlungsverzug gilt ab dem 30. Tag nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug werden 9,2 % Sollzinsen zuzüglich Euro 5,00 Bearbeitungsgebühr berechnet. Eine Forderung gilt als bezahlt, wenn diese unter Angabe der genauen Rechnungsnummer auf das vorgesehene Konto gutgeschrieben ist. Bei Privatpersonen, Behörden, Staatlichen und öffentlichen Einrichtungen können Transporte nur gegen Barzahlung bei Ablieferung erfolgen! (Als Privatpersonen sind auch Gewerbetreibende zu sehen, die nicht unter das GmbH, AG, Recht ..u.s.w.) fallen. Fahrzeug, Boots, und Yachttransporte können nur gegen Barzahlung nach Ablieferung abgewickelt werden.
§ 4 Kostenträger Der RET International muß mit Auftragserteilung der Frachtzahler mitgeteilt werden. Sind Frachtzahler und Auftraggeber nicht eine Person oder Gesellschaft, haftet der Auftraggeber für die Frachtkosten zuzüglich entstandener Verzugs- und Mahnkosten.
§ 5 Haftung Die RET International sowie deren Vertragspartner haften für Transportschäden, welche durch die RET International nachweislich verursacht wurden. Als Grundlage dient hierzu im Inland die HGB und im Ausland das CMR Recht. Die Haftung beginnt mit der Frachtübernahme und endet mit der Frachtübergabe. Bei Anlieferung nach Feierabend oder Nachts haftet der Kunde mit Beginn der Transportgutabstellung. Schäden sind dem Frachtführer schriftlich auf dem Ablieferbeleg zu verzeichnen. Ansprüche sind bis 10.00 Uhr des darauf folgenden Werktags geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist erlischt jegliche Haftung. Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden sowie Schäden, welche infolge eines technischen Defekts, gleich welcher Art, entstanden sind. Ist ein Fahrzeug bei Eigenachsüberführung infolge einer Panne nicht mehr fahrbereit, so hat der Kunde oder Auftraggeber nach Bekannt werden für eine unverzügliche Wiederinstandsetzung zu sorgen. Ist der Kunde oder Auftraggeber nicht erreichbar, beauftragt die RET International eine Vertragswerkstatt oder ein Abschlepp- unternehmen im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Überführungsaufträge, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, werden nicht ausgeführt und wie unter § 2 aufgeführt an den Kunden berechnet.
§ 6 Liefertermine Liefertermine werden bei Auftragserteilung nur unter Vorbehalt genannt bzw. angenommen. Für Lieferverzug infolge Panne, technischer Defekte, Ausfall eines Subunternehmers oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen. Insbesondere gilt dies auch bei verspätetem Auftragseingang und für verkehrsbedingte Verzögerungen.
§ 7 Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt das für den Sitz der RET International zuständige Amtsgericht Stuttgart. Römhild Internationale Transporte. Januar 2009
* Römhild Internationale Transporte.....kurz RET International genannt.
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