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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung wird die RET International Handlungsbevollmächtigte für den Kunden bis zur Auftragserfüllung, oder dessen Widerruf. Ein Anspruch auf eine Auftragsausführung besteht, wenn durch den Kunden oder Auftraggeber der RET International eine schriftliche Auftragserteilung vorliegt. Telefonisch erteilte Aufträge gelten als unverbindlich. Mit Auftragserteilung müssen alle Daten bzw. Unterlagen, welche zur Auftragsdurchführung benötigt werden, der RET International vorliegen.
• Auftrags Stornierung! Sollte der erteilte Auftrag nicht spätestens 24 Stunden bei Fahrzeug-Inlandstransporten und 7 Werktagen bei Fahrzeug-Auslandstransporten, vor Auftragstermin schriftlich ( E-Mail ) bei uns Storniert werden, berechnen wir bei Inlandstransporten einen Bearbeitungssatz von 24,70 Euro plus 19% MWSt, bei Auslandstransporten 40% vom Auftragswert.

§ 2 Transportabwicklung
Der Kunde bzw. Auftraggeber hat am Transporttag für eine reibungslose Verladung zu sorgen. Bei Güterverladung sind 15 Minuten, bei Fahrzeug oder Maschinenverladung wenn nicht anders Vereinbart 30 Minuten im Transportpreis enthalten! Bei Überschreitung berechnen wir pro angefangenen 15 Minuten (siehe dazu Fahrzeug Kategorie in der aktuellen Preisliste oder im Angebot). Es ist bei Kraftfahrzeug Transporten unbedingt darauf zu achten das keine Betriebsflüssigkeiten aus dem Fahrzeug austreten und das Kfz mindestens Rollbereit ist. Bei Anhängerüberführungen auf eigener Achse mit Überführungs-Kennzeichen oder Zugelassen muss das Fahrzeug eine Gültige HU /TÜV haben Ist das Zugfahrzeug vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübergabe um mehr als 30 Minuten, so wird für jede angefangene ¼ Stunde siehe Preisliste berechnet. Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort, sowie wegen eines Defekts oder erheblicher Mängel nicht zu überführen, werden 75 % des Transportpreises berechnet.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zu transportierende Gut in einem für die Durchführung des Auftrages bereiten und geeigneten Zustand zur Verfügung zu halten. Ferner hat er die richtigen Maße, Gewichte und besonderen Eigenschaften des Gutes (zum Beispiel Schwerpunkt, Art des Materials usw.) sowie die Anschlagpunkte für den Fall von Kranarbeiten rechtzeitig vor der Verladung anzugeben. Zubehörteile und Beiladungen des Auftraggebers, wie zum Beispiel gefüllte Diesel- und Benzintanks, Lacke und ätzende Substanzen, die unter die Gefahrgutverordnung Straße fallen, sind vor dem Transport durch den Auftraggeber zu entfernen. Wir, bzw. das von uns für den Transport eingesetzte Personal, sind berechtigt, derartige Gegenstände, ohne Zustimmung des Auftraggebers jederzeit zu entfernen. Verletzt der Auftraggeber die vorgenannten Verpflichtungen, so haftet er für die daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen, die insbesondere bei uns entstehen. Das von uns eingesetzte Personal ist an Weisungen nicht gebunden. Der Auftraggeber darf nach Auftragserteilung ohne unsere Zustimmung dem von uns eingesetzten Personal keine Weisungen erteilen, die von den vertraglichen Vereinbarungen in Art und Umfang abweichen. Verletzt der Auftraggeber diese Verpflichtung, hat er alle daraus entstehenden Schäden zu übernehmen.

§ 3 Zahlung
Für die Berechnung gelten die angebotenen Preise zuzüglich der z. Zt. gültigen Mehrwertsteuer, derzeit 19%. Sonderleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu begleichen. Zahlungsverzug gilt ab dem 30. Tag, Ausland ab dem 14. Tag nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug werden 9,2 % p.A. Sollzinsen zuzüglich EUR 10,00 Bearbeitungsgebühr berechnet. Eine Forderung gilt als bezahlt, wenn diese unter Angabe der genauen Rechnungsnummer auf das vorgesehene Konto gutgeschrieben ist. Bei Privatpersonen, Behörden, Staatlichen und öffentlichen Einrichtungen können Transporte nur gegen Barzahlung bei Ablieferung erfolgen!
(Als Privatpersonen sind auch Gewerbetreibende zu sehen, die nicht unter das GmbH, AG, Recht ..u.s.w.)

§ 4 Kostenträger
Der RET International muss mit Auftragserteilung der Frachtzahler mitgeteilt werden. Sind Frachtzahler und Auftraggeber nicht eine Person oder Gesellschaft, haftet der Auftraggeber für die Frachtkosten zuzüglich entstandener Verzugs- und Mahnkosten.

§ 5 Haftung
Die RET International sowie deren Vertragspartner haften für Transportschäden, welche durch die RET International  nachweislich verursacht wurden. Als Grundlage dient hierzu im Inland die HGB und im Ausland das CMR Recht. Die Haftung beginnt mit der Frachtübernahme und endet mit der Frachtübergabe. Bei Anlieferung nach Feierabend oder Nachts haftet der Kunde mit Beginn der Transportgutabstellung. Schäden sind dem Frachtführer schriftlich auf dem Ablieferbeleg zu verzeichnen. Ansprüche sind bis 10.00 Uhr des darauf folgenden Werktags geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist erlischt jegliche Haftung. Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden sowie Schäden, welche infolge eines technischen Defekts, gleich welcher Art, entstanden sind.
Ist ein Fahrzeug bei Eigenachsüberführung infolge einer Panne nicht mehr fahrbereit, so hat der Kunde oder Auftraggeber nach Bekannt werden für eine unverzügliche Wiederinstandsetzung zu sorgen. Ist der Kunde oder Auftraggeber nicht erreichbar, beauftragt die RET International eine Vertragswerkstatt oder ein Abschlepp- unternehmen im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Überführungsaufträge, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, werden nicht ausgeführt und wie unter § 2 aufgeführt an den Kunden berechnet.

Wir weisen darauf hin, dass unsere Fahrer grundsätzlich die Bootsplane/Persenning für den Transport abnehmen, da diese durch den Fahrwind beschädigt werden könnte. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, den Sie uns bitte auch schriftlich mitteilen, lassen wir die Bootsplane/Persenning selbstverständlich auch montiert, können dann jedoch keine Haftung übernehmen. Transport mit Spezieller Transport-Persenning ist möglich.

§ 6 Liefertermine
Liefertermine werden bei Auftragserteilung nur unter Vorbehalt genannt bzw. angenommen. Für Lieferverzug infolge Panne, technischer Defekte, Ausfall eines Subunternehmers oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen. Insbesondere gilt dies auch bei verspätetem Auftragseingang und für verkehrsbedingte Verzögerungen.

§ 7 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das für den Sitz der
RET
International zuständige Amtsgericht Stuttgart.

RET International.  Januar 2023

* RET - Römhild Internationale Transporte.....kurz RET International genannt.

 

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